Gebrauchte Wohnmobile an Händler verkaufen
Das sind die Vorteile
Geht es nur um den Preis, kann es tatsächlich besser sein, an eine Privatperson zu verkaufen. Damit ist allerdings auch einiges an Aufwand verbunden – und vielleicht sogar ein finanzielles Risiko. Wir erklären, was für den Verkauf Ihres Wohnmobils an einen Händler spricht.
Beim Verkauf eines Wohnmobils
- erzielt man gelegentlich höhere Preise, wenn man an eine Privatperson verkauft
- kann man nicht für Schäden haftbar gemacht werden, wenn man an einen Händler verkauft
- kann der Weg über den Händler viel Zeit sparen
Ob über Online-Marktplätze oder Kleinanzeigen: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, ein Wohnmobil für den Verkauf an Privatpersonen anzubieten. Damit lassen sich oftmals attraktive Preise erzielen. Verkäufer müssen sich allerdings um einige Dinge kümmern. Sie müssen Fotos und Beschreibungen ihres Wohnmobils anfertigen, Telefonate führen und Besichtigungen durchführen. Das kostet Zeit und womöglich auch Nerven.
Wohnmobilverkauf: Händler können den Wert einschätzen
Und was ist das Fahrzeug überhaupt wert? Anders als beim Auto reicht meist kein Blick in irgendeine Liste. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis, vom Zustand einzelner Elemente bis hin zur gesamten Palette an Sonderausstattungen.
Auf jeden Falls müssen Verkäufer auch die Sachmängelhaftung auf dem Schirm haben. Die soll private Käufer schützen, falls bis zu zwölf Monate nach Kaufabschluss Mängel festgestellt werden. Der Käufer kann in diesem Fall möglicherweise Regressansprüche geltend machen. Nicht einmal der Zusatz „Gekauft wie besichtigt oder Probe gefahren“ entbindet den Verkäufer von dieser Gewährleistung. Der Ausschluss bezieht sich nämlich lediglich auf Mängel, die man selbst genannt hat bzw. die der Käufer während der Besichtigung selbst festgestellt hat.
Keine Sachmängelhaftung beim Wohnmobilverkauf an Händler
Beim Verkauf des Wohnmobils an einen Händler kommt die Sachmängelhaftung nicht zum Tragen. Immerhin ist der Käufer ein Experte und prüft das Fahrzeug selbst auf Herz und Nieren. Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag ist die Angelegenheit für den Verkäufer erledigt, rechtliche Konsequenzen muss er im Nachgang nicht mehr befürchten – selbst dann, wenn Mängel während der Besichtigung nicht erwähnt wurden. Nicht zuletzt ist der Verkauf an einen Händler einfach bequemer. Die Ab- oder Ummeldung des Wohnmobils, die mögliche Auslösung von Finanzierung sowie der Kontakt zu einer Vielzahl von Interessenten entfallen. Der Händler bietet alles aus einer Hand.